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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Belldorado - Rebecca und Sascha Heppe GbR (im Folgenden: Hundeschule) und Verbraucher:innen, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

 

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungs­vor­schläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge so­wie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Er­messen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung orga­nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Einzelstunden: In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar, per Überweisung oder vorab bei Buchung über die Website der Hundeschule zu zahlen.

  2. Offene Gruppen: Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teil-nehmen. Offene Gruppen sind nur mit einem Monatsticket buchbar. Das Monatsticket berechtigt den Kunden einen Monat lang an einer Kursstunde pro Woche für die gebuchte Gruppe teilzunehmen. Das Monatsticket ist vor der ersten Teilnahme zu bezahlen.

  3. Geschlossene Kurse: Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von drei Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung der gesamten Kursgebühr vor Beginn des Kurses verpflichtet.
    Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Da­tum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestä­tigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zah­lung der Kursgebühr verpflich­tet. Geht der Betrag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgeho­ben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

  4. Workshops: Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeit­punkt solcher Workshops werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den ge­schlos­senen Kursen (§ 2 Absatz 3).

 

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hunde­schule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO, beinhalten die gesetzliche MwSt. und sonstige Preisbe­standteile.

  3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung, per Onlinezahlung oder in bar.

 

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren zurück erstattet.

  2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
    a. Für offene Gruppen mit Monatsticket (§ 2 Abs. 2) gilt: Nimmt der Kunde nicht die volle Anzahl der im Monatsticket möglichen Trainingstermine wahr, verfallen diese ersatzlos. Die Kündigung des Monatstickets muss zwei Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgen, andernfalls verlängert sich das Monatsticket um einen Monat.
    b. Sagt der Kunde geschlossene Kurse/Workshops oder Einzeltrainingster­mine (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindes­tens zwei Tage vor Kursbeginn/Trainingstermin ab, ist der vollständige Kurs/die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

  3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hunde­schule an­zuzeigen oder über das Buchungssystem der Website mitzuteilen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch die Hundeschule

  1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, an­statt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

  2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzu­treten.

  3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung. Für das Monatsticket gilt jedoch: Einzelne Trainingseinheiten, die aufgrund von extremen Wetterverhältnissen, Urlaub, Weiterbildung oder aufgrund einer Erkrankung der Trainer ausfallen müssen, sind im Gesamtpreis des Monatstickets inbegriffen, es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. (bis zu 10 Ausfälle im Jahr)

 

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er­folgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.

 

§ 7 Haftung

  1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

  2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

  3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

  4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

  5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

 

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hun­des sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes unverzüglich bei Kenntnis anzu­zeigen.

  2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Pavovirose, Parainfluenza und Leptospirose. Wir empfehlen zusätzlich eine Impfung gegen Bordetella bronchiseptica (Zwingerhusten). Bei Welpen muss die erste Impfung im Alter von acht Wochen gegen Pavovirose, Staupe und Leptospirose stattgefunden haben, damit sie am Unterricht teilnehmen können. Die weiteren zur Grundimmunisierung nötigen Impfungen müssen entsprechend der Impfempfehlung StIKo Vet durchgeführt werden. Regelmäßige Entwurmung (mindestens alle vier Monate) und wirksamer Schutz gegen Ektoparasiten (z.B. Flöhe, Zecken) sind verpflichtend.

  3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

  4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zah­len.

 

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

 

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

Staufenberg, 1.1.2025

Hundeschule Belldorado

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